Früchte vom überhängenden Ast ernten – was erlaubt ist

Wer einen Garten mit Obstbäumen liebt, kennt das Problem: Manchmal hängen Äste des Nachbarns über das eigene Grundstück. Die Früchte locken, aber darf man sie einfach pflücken? Die gute Nachricht: Früchte vom überhängenden Ast ernten ist erlaubt – aber es gibt Regeln, damit der Nachbarschaftsfrieden gewahrt bleibt.

Hier erfährst du, was 2025 gilt, worauf du achten solltest und wie du Konflikte vermeidest.

Grundregel beim Überhang

Wenn Äste des Nachbarbaums auf dein Grundstück ragen, darfst du grundsätzlich:

  • Die Früchte pflücken, die auf dein Grundstück hängen.
  • Äste abschneiden, die über dein Grundstück ragen, soweit es nötig ist, um Schäden zu verhindern.

Wichtig: Du darfst nicht über die Grenze hinausgehen – also keine Äste auf Nachbars Grundstück betreten oder beschädigen.

Fallobst – wer darf es ernten?

Fallen die Früchte auf dein Grundstück, gelten sie als dein Eigentum. Du darfst sie ernten, auch wenn sie vom Nachbarbaum stammen.

  • Bei herabfallenden Äpfeln, Birnen oder Kirschen ist es klar erlaubt.
  • Bei Früchten, die noch am Ast hängen, solltest du Rücksicht nehmen:
    • Pflücke nur die Äste, die dein Grundstück überhängen.
    • Betrete nicht das Nachbargrundstück ohne Erlaubnis.

Überhang kürzen – wie weit erlaubt?

Wenn ein Ast störend ist oder Früchte regelmäßig auf dein Grundstück fallen, darfst du den Überhang bis zur Grundstücksgrenze zurückschneiden.

  • Schneide nur Äste, die über dein Grundstück hinausragen.
  • Achte darauf, dass der Baum nicht beschädigt wird. Große Schnitte am Hauptast sollten dem Nachbarn überlassen bleiben.
  • Idealer Zeitpunkt ist Winter oder zeitiges Frühjahr, bevor der Baum austreibt.

Kommunikation mit dem Nachbarn

Auch wenn das Gesetz Rückschnitt und Ernte erlaubt, ist es oft besser, freundlich zu fragen. Ein kurzes Gespräch kann Konflikte vermeiden:

  • Nachbarschaftliche Absprachen stärken das Verhältnis.
  • Manchmal freut sich der Nachbar, dass du Früchte erntest, die sonst verfallen würden.
  • Gemeinsames Pflücken kann sogar Spaß machen und ist eine gute Gelegenheit, Zeit miteinander zu verbringen.

Sonderfälle

  • Giftige oder exotische Pflanzen: Hier gilt besondere Vorsicht – Finger weg von Früchten, die du nicht kennst.
  • Kletteraktionen auf Nachbars Grundstück: Ohne Erlaubnis strikt verboten, kann als Hausfriedensbruch gelten.
  • Regelmäßige Ernte ohne Absprache: Wenn du ständig die Früchte erntest, sollte Rücksprache gehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Tipps für harmonische Nachbarschaft

  1. Nur das eigene Grundstück betreten: Nie über die Grenze klettern.
  2. Äste sauber schneiden: Werkzeuge nicht auf dem Nachbargrundstück lassen.
  3. Früchte teilen: Wenn viel Überhang ist, kannst du den Nachbarn anbieten, etwas abzugeben.
  4. Saubere Lösung bei Fallobst: Regelmäßig aufheben, um Streit über herunterfallende Früchte zu vermeiden.

Fazit

Früchte vom überhängenden Ast dürfen grundsätzlich auf deinem Grundstück geerntet werden, und störende Äste darfst du bis zur Grenze schneiden.
Wichtig ist, die Grenze zu respektieren und im Zweifel ein freundliches Gespräch mit dem Nachbarn zu führen.

So bleibt der Garten ein Ort der Freude, und der Nachbarschaftsfrieden wird nicht gefährdet – Erntefreude und gute Nachbarschaft schließen sich also nicht aus.

Leave a Comment