Baumfällung im Garten – wann du eine Genehmigung brauchst

Ein großer Baum im Garten kann wunderschön sein: er spendet Schatten, bietet Lebensraum für Vögel und sorgt für ein angenehmes Mikroklima. Doch manchmal wird eine Baumfällung nötig – etwa wenn der Baum krank, gefährlich oder im Weg ist. Was viele nicht wissen: In vielen Städten und Gemeinden ist eine Baumfällung genehmigungspflichtig.

Damit du keinen Ärger bekommst, erfährst du hier, wann du eine Fällung anmelden musst, wie das Verfahren 2025 funktioniert und welche Alternativen es gibt.

Warum eine Genehmigung nötig ist

Bäume erfüllen im Siedlungsgebiet wichtige Aufgaben. Sie reinigen die Luft, binden CO₂, schützen vor Hitze und fördern die Artenvielfalt. Deshalb stehen viele unter kommunalem Baumschutz.
Das bedeutet: Du darfst bestimmte Bäume nicht einfach fällen, selbst wenn sie auf deinem eigenen Grundstück stehen.

Die Baumschutzsatzung deiner Stadt oder Gemeinde legt fest,

  • ab welcher Stammgröße ein Baum geschützt ist,
  • welche Arten unter Schutz stehen,
  • und wann eine Fällung erlaubt ist.

Oft gilt die Pflicht zur Anmeldung schon ab einem Stammumfang von 80 bis 100 Zentimetern, gemessen in 1 Meter Höhe.

Wann du eine Baumfällung anmelden musst

In den meisten Regionen Deutschlands gilt:

  • Laubbäume, Eichen, Buchen, Ahorn, Linden oder Kastanien sind häufig geschützt.
  • Obstbäume sind meist ausgenommen, es sei denn, sie gehören zu einer alten oder besonderen Sorte.
  • Nadelbäume wie Fichten oder Tannen können ebenfalls unter Schutz stehen, wenn sie eine bestimmte Größe überschreiten.

Wenn du dir unsicher bist, gilt: Immer zuerst bei der Gemeinde nachfragen.
Dort erfährst du, ob für deinen Baum eine Fällgenehmigung erforderlich ist.

Die richtige Zeit zum Fällen

Unabhängig von der Genehmigung gibt es auch zeitliche Beschränkungen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) dürfen Bäume zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht gefällt oder stark beschnitten werden.

Der Grund: In dieser Zeit brüten viele Vögel und andere Tiere. Eine Fällung wäre ein Eingriff in ihren Lebensraum.
Nur bei Gefahr – etwa wenn der Baum umzustürzen droht – darf die Fällung auch im Sommer stattfinden, aber dann mit Nachweis und meist nach Kontrolle durch die Gemeinde.

Die beste Zeit zum Fällen ist daher der späte Herbst oder Winter, also zwischen Oktober und Februar.

Wie du eine Baumfällung anmeldest

Die Anmeldung ist meist unkompliziert:

  1. Antragsformular bei der Stadt oder Gemeinde anfordern (oft online möglich).
  2. Baumdaten angeben – Art, Standort, Stammumfang und Grund der Fällung.
  3. Fotos beilegen, besonders wenn der Baum krank oder gefährlich ist.
  4. Auf die Antwort warten – meist innerhalb von zwei bis vier Wochen.

Wenn die Genehmigung erteilt wird, erhältst du oft die Auflage, Ersatzpflanzungen vorzunehmen – etwa einen neuen Baum an anderer Stelle zu setzen.

Wann du keine Genehmigung brauchst

In manchen Fällen darfst du einen Baum auch ohne Anmeldung fällen:

  • Wenn er unter die Mindestgröße der Satzung fällt.
  • Wenn er ein Obstbaum im Hausgarten ist (z. B. Apfel, Pflaume, Kirsche).
  • Wenn er tot oder sturzgefährdet ist – hier genügt meist ein Nachweis durch einen Fachmann oder Fotos.

Aber auch dann ist es ratsam, kurz Rücksprache mit dem Bau- oder Umweltamt zu halten. Das schützt dich vor späteren Bußgeldern.

Bußgelder bei unerlaubter Fällung

Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, riskiert empfindliche Strafen.
Die Bußgelder können – je nach Gemeinde – zwischen 500 und 50.000 Euro liegen.

Gerade in Städten mit strengem Baumschutz (wie Berlin, München oder Hamburg) wird hier konsequent kontrolliert. Deshalb lohnt es sich, lieber einmal mehr nachzufragen.

Nachhaltige Alternativen zur Fällung

Nicht immer muss ein Baum gleich gefällt werden. Manchmal helfen kleine Eingriffe:

  • Pflegeschnitt oder Totholzentfernung durch einen Fachbetrieb.
  • Baumkronenpflege, um das Gewicht zu reduzieren.
  • Standsicherheitsprüfung, wenn du dir über die Stabilität unsicher bist.

Ein erfahrener Baumpfleger kann beurteilen, ob der Baum wirklich gefährlich ist oder ob er durch fachgerechten Schnitt erhalten bleiben kann.

Wenn Nachbars Bäume betroffen sind

Auch wenn es nicht dein Baum ist, sondern einer, der vom Nachbarn auf dein Grundstück ragt: Du darfst ihn nicht selbst fällen oder stark zurückschneiden, ohne zu fragen.
Hier gilt das Nachbarschaftsrecht. Nur kleinere Äste oder Zweige, die überhängen und stören, darfst du nach vorheriger Ankündigung selbst entfernen.

Bei größeren Eingriffen solltet ihr immer gemeinsam handeln, um Streit zu vermeiden.

Fazit

Eine Baumfällung ist in vielen Gemeinden anmeldepflichtig – und das aus gutem Grund. Bäume sind wertvolle Bestandteile unserer Umwelt, und ihr Schutz ist gesetzlich festgelegt.
Bevor du also zur Säge greifst, informiere dich über die Baumschutzsatzung deiner Stadt und wähle den richtigen Zeitpunkt.

Mit einer sorgfältigen Planung und etwas Rücksicht auf die Natur vermeidest du nicht nur Bußgelder, sondern erhältst auch den Charakter deines Gartens. Denn manchmal ist es schöner, einen Baum zu pflegen – als ihn zu fällen.

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